Elterninformation vom 13.12.20
Lockdown vom 16.12.2020 bis vorerst 10.01.2021
Liebe Eltern,
leider sind die Infektionszahlen im November und Dezember bundesweit deutlich angestiegen. Die zuletzt beschlossenen Maßnahmen des erweiterten Teil-Lockdowns haben nur kurzfristig für etwas Entspannung gesorgt. Die Lage ist sehr ernst. Um insbesondere gefährdete Gruppen zu schützen und um eine gute Versorgung von Erkrankten in Kliniken und Krankenhäusern nicht zu gefährden, haben die Bundeskanzlerin und Ministerpräsident*innen der Länder am 13.12.2020 weitere drastische Maßnahmen beschlossen, die sich auch auf den Betrieb von Kindertagesstätten und Schulen auswirken.
Vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 sollen die Kontakte deutlich eingeschränkt werden. Kinder sollen dieser Zeit wann immer möglich zu Hause betreut werden.
Bis zu Beginn der Weihnachtsferien, also bis einschließlich 18.12., bleiben die Schulen in Hamburg offen. Eltern können aber entscheiden, ob ihre Kinder in der Schule oder zu Hause lernen sollen.
Für Eltern, die alternativlos und dringend auf eine Betreuung ihrer Kinder angewiesen sind, wird es in diesem Zeitraum in Kitas und voraussichtlich auch in GBS u. GTS eine Notbetreuung geben. Welche Angebote hier bereitgestellt werden können, steht aktuell noch nicht fest. Sobald uns hierfür genauere Informationen vorliegen, werden wir an dieser Stelle berichten.
Für Eltern sollen zusätzliche Möglichkeiten geschaffen werden, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.
Auch die Freiräume im privaten und öffentlichen Leben werden vom 16.12.2020 bis mindestens 10.01.2021 deutlich eingeschränkt. Nachfolgend einige wichtige Regelungen:
Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal 5 Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
Während der Weihnachtstage gibt es eine Ausnahme: An den Feiertagen, d.h. vom 24. bis zum 26. Dezember 2020 sind Treffen mit 4 über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen plus Kindern im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis sowie Verwandten in gerader Linie und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen erlaubt, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahren ausmacht.
Zugleich wird noch einmal eindrücklich dazu aufgefordert, Kontakte in den fünf bis sieben Tagen vor dem Familientreffen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.
Wie genau die Weihnachtsregelung in Hamburg umzusetzen ist, muss abgewartet werden, denn konkrete Regelungen treffen die Länder in Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen.
Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot gelten. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot und der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist in diesem Jahr generell verboten.
Der Einzelhandel wird ebenso geschlossen. Ausnahmen betreffen vor allem den Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte für Lebensmittel wie u.a. Apotheken, Sanitätshäuser, Optiker und Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten und Fahrradwerkstätten sowie Banken / Sparkassen und Poststellen.
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios und ähnliche Betriebe stellen ihr Angebot ein. Ausschließlich medizinisch notwendige Behandlungen, wie Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich.
Weitere und detaillierte Informationen finden Sie unter https://www.hamburg.de/coronavirus/
Wie bisher auch sind wir Elbkinder für Sie und Ihre Fragen da und werden Sie in dieser schwierigen Zeit so gut es uns möglich ist auch unterstützen. Bleiben Sie gesund!
Mit den besten Grüßen
Ulrike Muß und Dr. Katja Nienaber
Geschäftsführung